Psychiater:in (Fachärzt:in für Psychiatrie und Psychotherapie)
Hat Medizin studiert, stellt Diagnosen, behandelt medizinisch und darf Medikamente verschreiben, zum Beispiel Antidepressiva. Kassenleistung.
Psychologische Psychotherapeut:in
Hat Psychologie bzw. Psychotherapie studiert und eine staatliche Zulassung (Approbation). Stellt Diagnosen und behandelt Krankheiten mit anerkannten Psychotherapieverfahren (z. B. Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierte Therapie), aber ohne Medikamente. Kassenleistung bei Kassenzulassung.
Heilpraktiker:in für Psychotherapie
Hat eine staatliche Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Darf seelische Erkrankungen behandeln, aber keine Medikamente verschreiben. Die Kosten tragen Klient:innen häufig selbst oder über eine private (Zusatz-)Versicherung. Die Erlaubnis beruht auf einer Überprüfung durch das Gesundheitsamt, nicht auf einer einheitlichen Ausbildung.
Psychologe / Psychologin
Hat Psychologie studiert, aber keine staatliche Heilbefugnis. Arbeitet zum Beispiel in Beratung, Diagnostik oder Forschung. Behandelt keine Krankheiten und rechnet nicht über die Krankenkasse ab. Die Leistungen werden privat bezahlt.
Psychologischer Coach / Begleitung / Beratung
Private Ausbildung, häufig mit bestimmten Schwerpunkten. Berät, begleitet und unterstützt Klient:innen. Keine Behandlung von Krankheiten. Die Leistungen werden privat bezahlt. Die Bezeichnung „Coach“ ist nicht geschützt. Achte deshalb auf Ausbildung, Erfahrung und Bewertungen.